Inhaltsverzeichnis
124
Die kommunalen Kollegialorgane (Gemeinderat, Kreistag, Bezirkstag) handeln in Form von Beratung und anschließender Beschlussfassung. Sowohl der Akt der Beschlussfassung selbst als auch der Weg zu diesem Beschluss unterliegen einem streng formalisierten Verfahren, dem Geschäftsgang.
Lissack § 5 Rn. 1.