Zivilprozessordnung - Klageverzicht im Zivilprozess

ZU DEN KURSEN!

Zivilprozessordnung

Klageverzicht im Zivilprozess

Juracademy JETZT WEITER LERNEN!

Dieses und viele weitere Lernvideos sowie zahlreiche Materialien für die Examensvorbereitung erwarten dich im Kurspaket Zivilrecht



583 weitere Lernvideos mit den besten Erklärungen


2403 Übungen zum Trainieren von Prüfungsschemata und Definitionen


Prüfungsnahe Übungsfälle und zusammenfassende Podcasts


Das gesamte Basiswissen auch als Skript auf 5016 Seiten

II. Klageverzicht

220

Der in § 306 ZPO geregelte Klageverzicht beinhaltet die ausdrückliche Erklärung des Klägers, den prozessualen Anspruch überhaupt nicht mehr geltend machen zu wollen. Anders als bei der Klagerücknahme wird der Prozess hier durch ein Sachurteil beendet. Eine erneute Klage ist wegen der entgegenstehenden Rechtskraft des Verzichtsurteils nicht mehr zulässig. Denn anders als bei der Klagerücknahme verzichtet der Kläger nicht auf den Rechtsschutz im konkreten Verfahren, sondern auf Rechtsschutz überhaupt. Der Verzicht ist das Gegenstück zum Anerkenntnis (§ 307 ZPO) und kommt in der Praxis so gut wie nicht vor.

 

1. Voraussetzungen

221

Der Klageverzicht setzt eine ausdrückliche Verzichtserklärung des Klägers voraus. Sein Wille, den geltend gemachten Anspruch endgültig aufzugeben, muss klar erkennbar sein.

Zöller/Feskorn ZPO § 306 Rn. 1. Die Erklärung erfolgt gegenüber dem Gericht in der mündlichen Verhandlung (§ 306 ZPO).A.A. Rosenberg/Schwab/Gottwald Zivilprozessrecht § 132 Rn. 73 (analog § 307). Die allgemeinen Prozesshandlungsvoraussetzungen, insbesondere die Postulationsfähigkeit im Anwaltsprozess (§ 78 ZPO), müssen vorliegen. Das Gericht ist an die Verzichtserklärung gebunden, auch wenn es die Klage für begründet hält. Eine Einwilligung des Beklagten ist nicht erforderlich. § 306 ZPO verlangt jedoch einen Antrag des Beklagten auf Klageabweisung. Ein Antrag auf „Erlass eines Verzichturteils“ ist nicht erforderlich.Musielak/Voit/Musielak ZPO § 306 Rn. 4. Da ein Sachurteil ergeht, müssen die Prozessvoraussetzungen vorliegen, d.h. die Klage muss zunächst zulässig sein. Da der Verzicht Ausdruck der Dispositionsmaxime ist, ist er in Fällen fehlender Dispositionsbefugnis des Klägers ausgeschlossen. Beispielsweise kann der Kläger keinen Verzicht für künftige Unterhaltsansprüche erklären (§ 1614 Abs. 1 BGB). Als Bewirkungshandlung ist der Verzicht weder anfechtbar noch widerruflich.Pohlmann Zivilprozessrecht Rn. 461.

2. Entscheidung des Gerichts

222

Durch die Verzichtserklärung wird der Prozess nicht automatisch beendet. Das Gericht muss auf Antrag des Beklagten noch ein Verzichtsurteil erlassen. Dabei handelt es sich um ein klageabweisendes Sachurteil, das in Rechtskraft erwächst. Anders als bei der Klagerücknahme kann der Kläger nicht mehr erneut Klage erheben. Da der Kläger (freiwillig) den Prozess verloren hat, muss er nach der allgemeinen Grundregel die Kosten des Rechtsstreits tragen (§ 91 ZPO). Der Verzicht bringt für den Kläger somit kaum Vorteile; lediglich die Gerichtsgebühren sind etwas ermäßigt.

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!