Inhaltsverzeichnis
F. Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, § 189
454
Von geringer Examensrelevanz ist die Vorschrift des § 189, wonach die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener unter Strafe gestellt wird. Diese Vorschrift schützt das Pietätsempfinden der Angehörigen und die über den Tod fortwirkende Menschenwürde.BT-Drucks. 10, 3358, S. 4.