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Schuldrecht Besonderer Teil 3 - I. Anspruch aus § 823 Abs. 1

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Schuldrecht Besonderer Teil 3

I. Anspruch aus § 823 Abs. 1

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389

Prüfungsschema

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Wie prüft man: Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB

I.

Anspruchsentstehung

 

 

1.

Verletzung eines absoluten Rechts

 

 

 

a)

Leben, Körper, Gesundheit

 

 

 

b)

b) Freiheit

 

 

 

c)

Eigentum

 

 

 

 

 

Unerhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung

Rn. 404

 

 

 

 

Weiterfressermängel

Rn. 408

 

 

d)

Sonstiges Recht

 

 

 

 

(1)

Sonstige dingliche Rechte

 

 

 

 

(2)

Familienrechtliche Positionen

 

 

 

 

(3)

Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Ergänzendes PS Rn. 432)

 

 

 

 

(4)

Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Ergänzendes PS Rn. 459)

 

 

2.

Verhalten des Schuldners

 

 

 

a)

Tun

 

 

 

b)

Unterlassen

 

 

 

 

 

Verkehrssicherungspflichten

Rn. 497

 

 

 

 

Produkthaftung

Rn. 507

 

3.

Haftungsbegründende Kausalität

 

 

 

a)

Äquivalenz

 

 

 

b)

Adäquanz

 

 

 

c)

Lehre vom Schutzzweck der Norm

 

 

4.

Rechtswidrigkeit

 

 

 

a)

Indizwirkung des Tatbestandes

 

 

 

b)

Rechtfertigungsgründe

 

 

 

 

 

Einwilligung

Rn. 549

 

5.

Verschulden

 

 

 

 

Verschuldensfähigkeit

Rn. 568

 

 

 

objektiv abstrakter Sorgfaltsmaßstab

Rn. 582

 

 

 

Haftungsbeschränkungen

Rn. 596

 

6.

Schaden

 

 

 

 

Kind als Schaden

Rn. 623

 

 

 

Mitverschulden

Rn. 644

 

7.

Art und Umfang des Schadensersatzes, §§ 249 ff. BGB

 

II.

Rechtsvernichtende Einwendungen, insbesondere durch Erfüllung oder Aufrechnung

 

III.

Durchsetzbarkeit

 

 

1.

Fälligkeit

 

 

2.

Einreden

 

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