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Für den Werkvertrag hält das BGB in §§ 631 ff. besondere Regeln bereit. Wie beim Kauf werden wir die besonderen werkvertraglichen Regeln anhand der typischen Primär- und Sekundäransprüche und entlang der verschiedenen Anspruchsstationen – Entstehen, Erlöschen, Durchsetzbarkeit – behandeln und vorweg die Prüfung „wirksamer Werkvertrag“ voranstellen.