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Die Anforderungen sind in § 475b Abs. 6 geregelt. In Nr. 1 wird auf die Anforderungen aus § 434 Abs. 4 verwiesen, kumulativ müssen die Anforderungen an die Installation gewahrt worden sein. Die Anforderungen sind erfüllt, wenn die Installation der digitalen Elemente sachgemäß durchgeführt worden ist oder unsachgemäß durchgeführt worden ist, dies jedoch nicht auf einer unsachgemäßen Installation durch den Unternehmer oder einem Mangel der Anleitung beruht.
Hinweis
Da die neuen Vorschriften sehr sperrig und umfassend sind, sollten diese im Zuge der Vorbereitung auf das Examen häufig und aufmerksam gelesen werden. Viel zu lernen gibt es hier nicht, jedoch muss man mit dem Gesetzestext vertraut sein, um die dort enthaltenen Einzelheiten in der Drucksituation des Examens auch zu finden.