Das BVerfG nahm eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des thüringischen Verfassungsgerichtshof nicht zur Entscheidung an (§ 93a BVerfGG) und bemängelte eine substantiierte Darlegung einer möglichen Rechtsverletzung (§§ 23, 92 BVerfGG). Die Voraussetzungen eine substantiierten Darlegung wollen wir uns nachfolgend genauer anschauen.
Das BVerfG hatte in den letzten Wochen den Corona-bedingten Beschränkungen von Grundrechten enge Grenzen auferlegt und dabei erneut die Grundrechte gestärkt und ihre Rolle im demokratischen Gemeinwesen betont. Am 1. Mai lehnten die Karlsruher Richter*innen dagegen drei Eilanträge gegen auf Corona-Schutzverordnungen gestützte Versammlungsverbote ab.
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