Der BGH musste sich im vorliegenden Fall mit der Frage beschäftigen wann die Unwirksamkeit einer Erbeinsetzung anzunehmen ist, wenn die Erben in einem eigenhändigen Testament erst durch Bezugnahme auf eine nicht die Testamentsform wahrende Anlage individualisierbar bestimmt werden. Insgesamt ein spannendes Urteil mit hoher Examensrelevanz, insbesondere daher, da der Senat in der vorliegenden Entscheidung ein restriktives Prüfungsprogramm für solche Fälle etabliert.
Neues Urteil mit Klarstellungen zur sog. Andeutungstheorie.
Das Ehegattentestament ist ein beliebtes Prüfungsthema, weil es neben den allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Testaments zahlreiche Schwierigkeiten bei der Auslegung, der Anwendung und schließlich beim Widerruf auslöst. Das OLG Nürnberg hat mit einem Beschluss vom 6. 6. 2013 - 15 W 764/13 eine Thematik entschieden, die Probleme des Ehegattentestaments mit solchen des BGB AT vermengt: In-sich-Geschäft, Zugang einer Willenserklärung und Umfang einer gesetzlichen Vertretungsbefungnis. Das Urteil ist unter Anmerkung von Keim abgedruckt in ZEV 2013, 450 und kostenlos abrufbar unter www.gesetze-bayern.de.
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