Das Strafrecht kennt anders als das Ordnungswidrigkeitenrecht kein „Einheitstäterprinzip“. Vielmehr müssen Sie in einer Klausur sauber herausarbeiten, ob sich ein Täter mit seinem Tatbeitrag wegen z.B. Mittäterschaft gem. § 25 Abs. 2 StGB oder aber „nur“ wegen Anstiftung gem. § 26 StGB oder Beihilfe gem. § 27 StGB strafbar gemacht hat.
Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Neben der „Entscheidung des Monats“, die wir ausführlich besprechen, finden Sie im JURACADEMY Club zudem einen monatlichen Rechtsprechungsüberblick, mit welchem wir Ihnen die in dem jeweiligen Monat publizierten, wesentlichen Entscheidungen zusammenstellen. Dieser Beitrag befasst sich mit interessanten Entscheidungen im Zivilrecht.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen