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  • ZR
    Mobbing als Kündigungsgrund

    Arbeitsrecht ist Zivilrecht. Diese erschreckende Wahrheit holt einen spätestens in der Examensvorbereitung ein. Da Arbeitsrecht aber eben Zivilrecht ist, muss es einen garnicht erschrecken - ein paar Gesetze markiert, vorher durchgelesen und wichtige Fallgruppen gelernt und verstanden und schon kann man, fest im Schuldrechtssattel sitzend, auch durch vermeintlich steinigeres Gelände reiten. Wir reiten heute zum Arbeitsgericht Magdeburg; dieses hatte sich in einem zuweilen mit Belustigung zu lesenden Urteil mit der Frage zu beschäftigen, ob einem Mobbenden einfach so gekündigt werden kann. Kann es nicht - soviel sei verraten - wer das Urteil im Original lesen will, der findet das von uns vereinfachte ArbG Magdeburg Urteil vom 15.07.2013 ­ 3 Ca 713/13 HBS bei juris oder in der BeckRS 2013, 71156.

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  • ZR
    Gestörte Gesamtschuld im Arbeitsverhältnis

    Die gestörte Gesamtschuld ist ein Klassiker, der Studierende immer wieder erhebliche Probleme bereitet. Nicht nur der Aufbau, die Subsumtion – sondern das grundlegende Verständnis dieser Konstruktion sind kompliziert und wollen durchdacht werden. Es verbietet sich eine streng schematische Vorgehensweise, vielmehr sollte eine Sensibilisierung für eine penible Problematisierung anhand des Gesetzes eingeübt werden. Methodisches Feingefühl zeigt der BGH in seinem Urteil vom 11. 11. 2003 ­ VI ZR 13/03 abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de

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