Lange war sie umstritten – die Mietpreisdeckelung in Berlin. Nun haben die Richter in Karlsruhe das Prestigeprojekt des Berliner Senats gekippt. Dem Land fehle die Gesetzgebungskompetenz. Nach 14 Monaten ist der Berliner Mietendeckel Geschichte - auf die Berliner Mieter, die von ihm profitierten, kommen nun Nachforderungen zu.
Da für einen Beschuldigten bis zum rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung streitet, ist eine vorherige Inhaftierung nur unter engen Voraussetzungen möglich, die in den §§ 112 ff StPO geregelt sind. Die Untersuchungshaft dient der Verfahrenssicherung und soll grundsätzlich nicht länger als 6 Monate andauern, §§ 121, 122 StPO. Was passiert nun, wenn wegen Corona keine Verhandlungen durchgeführt werden können? Mit dieser Frage haben sich jüngst 2 Oberlandesgerichte befasst.
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