Am 11.01.1971 entschied der BGH im sog. Jungbullenfall, dass die Wertungsfragen des Eigentumsrechts (namentlich der gutgläubige Erwerb) direkt die Wertungsfragen des Bereicherungsrechts beeinflussen. Die in BGHZ 55, 176 aufzufindende Entscheidung ist ein gutes Lehrbeispiel, wie sich ein Vorrang der Leistungskondiktion begründen - oder eben ablehnen lässt.
In der unscheinbaren und in der heutigen Zeit etwas abstrus anmutenden Geschichte eines Jungen der ein Flugzeug nach New York bestieg, verbirgt sich ein Klassiker des Bereicherungsrechts und der Geschäftsführung ohne Auftrag. Studierende in der Examensvorbereitung sollten die Problematik-(en) verinnerlichen. Hier geben sich Saldotheorie, Minderjährigenrecht und Aufwandsersatz die Hand, was Aufgabensteller in der gesamten Republik noch heute inspiriert. BGHZ 55, 128-137; NJW 1971, 609.
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