Das BVerfG hat mit Beschluss vom 20. 7. 2021, Az.: 1 BvR 2756/20, erneut die Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestärkt und den Rundfunkbeitrag um 86 Cent pro Monat erhöht.
Polen und Ungarn haben wie angekündigt vor dem EuGH Klage gegen die neue Rechtsstaatsklausel im EU-Haushalt eingelegt.
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