Tätowierte Polizisten? Kann ein Bewerber für eine Stelle als Polizeibeamter wegen einer Tätowierung abgelehnt werden? Bedarf eine solche Ablehnung einer gesetzlichen Grundlagen und gibt es diese? Mit diesen Fragen haben sich mehrere OVGs in den letzten Monaten beschäftigt.
Mit Urteil vom 27. Oktober 2015 (Az. 4 S 1914/15) hat der VGH Mannheim festgestellt, dass das in den Leitlinien des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Dienst- und Zivilkleidung sowie zum äußeren Erscheinungsbild der Polizei Baden-Württemberg enthaltene Verbot von Tätowierungen, die einen vertrauensunwürdigen Eindruck erwecken und im Dienst sichtbar sind, mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
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