In unserem Rechtsprechungsrückblick im öffentlichen Recht betrachten wir heute ein Urteil des BVerfG zur Besetzung von Posten im Bundestag, des BVerwG zur Frage, ob bei Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht eine anderweitige Verwendbarkeit gesucht werden muss und zur Verpflichtung einer Stadt einen Markt fortzuführen. Die Urteile können Sie auf der Seite der jeweiligen Gerichte nachlesen.
Die Zusammensetzung der Bundestagsausschüsse und die Frage nach dem Anspruch einzelner Abgeordneter, Mitglied eines solchen Ausschusses zu sein, werden in staatsorganisationsrechtlichen Klausuren gerne geprüft – auch um die Befugnisse und die verfahrensrechtliche Einbettung des Vermittlungsausschusses in den Gesetzgebungsprozess drehen sich viele examensrelevante Fragen. Das Bundesverfassungsgericht hat die damit zusammenhängenden Rechtsfragen nun um einen weiteren Aspekt ergänzt: Mit seinem Urteil vom 22. September 2015 (Az. 2 BvE 1/11) hat der Zweite Senat festgestellt, dass der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit, wonach die Sitzverteilung in den Ausschüssen des Bundestages entsprechend des Proporzes der Fraktionen im Plenum zu erfolgen hat, auf Arbeitsgruppen des Vermittlungsausschusses (vgl. Art. 77 Abs. 2 GG) keine Anwendung findet.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen