Der BGH musste sich in seinem Urteil vom 7.7.2020 VI ZR 308/19 mit der Haftung eines durch die Versicherung eingeschalteten Sachverständigen auseinandersetzen. Im Zentrum der Prüfung stand hier die deliktische Haftung des Sachverständigen.
Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 24. Januar 2017 - VI ZR 146/16 mit der Frage nach der Kombinationsmöglichkeit von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung im Falle einer Beschädigung eines KFZ. Inzident wird auch die Möglichkeit eines Übergangs zu konkreter Berechnung dargelegt, wenn der Kläger zuvor fiktiv abgerechnet hat.
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