Unterfällt der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für ein Familienfahrzeug § 1357 I? Kann auch jeder Ehepartner die Kündigung eines solchen Vertrags wirksam erklären? Mit diesen Fragen setzt sich das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Februar 2018 auseinander. Sicherlich ist dieser Fall eine schöne Vorlage für eine Frage in einer Examensklausur oder in der mündlichen Prüfung.
§ 1357 BGB stellt eine der Schlüsselnormen des ehelichen Güterrechts dar und sollte allen Examenskandidaten bekannt sein. Durch § 1357 BGB wird jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung für den anderen Ehegatten zu besorgen – durch den Vertragsschluss wird der andere Ehegatte also automatisch mitverpflichtet und mitberechtigt. Was geschieht jedoch, wenn es sich um Dauerschuldverhältnis handelt und die Ehegatten sich nun trennen oder der bloß mitverpflichtete Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung auszieht? Endet die Mitverpflichtung oder besteht sie fort? Der BGH hatte am 24.04.2013 – XII ZR 159/12 Gelegenheit, diese Frage zu entscheiden (Der Beschluss ist kostenlos abrufbar unter www.bundesgerichtshof.de).
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