Das BVerfG in Karlsruhe hat zwei Entscheidungen zur Parteienfinanzierung gefällt. Einem Normenkontrollantrag von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Erhöhung der staatlichen Höchstfördersumme gab es statt (Urt. v. 24.01.2023, Az. 2 BvF 2/18); eine Organklage der AfD hingegen wies das oberste deutsche Gericht als schon unzulässig zurück (Urt. v. 24.01.2023, Az. 2 BvE 5/18).
Das Wohl und Wehe der geplanten "Großen Koalition" hängt derzeit von einem Mitgliedervotum ab, das eine der drei beteiligten Parteien zu dieser Frage veranstaltet. Inwieweit dieses verfassungsrechtlich bedenklich sein soll, führte nicht nur zu einem TV-wirksamen-Streit zwischen dem Parteivorsitzenden Gabriel und einer bekannten Fernsehmoderatorin. Gabriels Aussage, dass es gar kein Verfassungsrechtler geben soll, der verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Mitgliederentscheid habe, war im Ergebnis zumindest ein wenig überspitzt dargestellt. Die vorhandenen verfassungsrechtlichen Zweifel wurden jetzt zumindest vorerst vom Bundesverfassungsgericht ausgeräumt. Den ablehnden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Az.: 2 BvQ 55/13 vom 6.12.2013 finden Sie auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts (www.bundesverfassungsgericht.de).
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