Dürfen Beamte streiken? Ist das Recht auf Streik ein Grundrecht gem. Art. 9 Abs. 3 GG? Oder genießt das Streikverbot als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums gem. Art. 33 GG den verfassungsrechtlichen Schutz einer institutionellen Garantie? Und wie ist eine mögliche Kollision dieser beiden Verfassungsgüter aufzulösen?
Darf ein sog. "Flashmob" als Arbeitskampfmaßnahme benutz werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich in NJW 2014, S. 1874 ff. das Bundesverfassungsgericht.
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