Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Dieser Beitrag befasst sich im Zivilrecht mit interessanten Entscheidungen des BGH zum Vertretenmüssen bei vertragsgemäßem Gebrauch sowie zum Mieterwechsel in einer WG und des BAG zum Bereitstellen von Arbeitsmitteln.
Mit seiner Entscheidung vom 13.05.2014 (C-131/12, NVwZ 2014, 857 ff.) stärkte der Europäische Gerichtshof die Rechte der Internetnutzer und sprach dem Kläger unter bestimmten Voraussetzungen einen Löschungsanspruch gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber Google zu. Folgender Sachverhalt lag dem Urteil zugrunde:
Für die Praxis mehr als relevant: Der BGH urteilt erstmals, dass Suchmaschinenbetreiber (vorliegend: Google) für automatisch generierte Vervollständigungsvorschläge (autocomplete) in der Sucheingabe haftbar gemacht werden können. Für die Examensvorbereitung auch relevant: Der BGH entwickelt seine Rechtsprechung des "Online"-Persönlichkeitsschutz über §§ 823, 1004 BGB weiter! BGH Urteil v. 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12 abrufbar (nach Veröffentlichung) unter www.bundesgerichtshof.de
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