Der BGH hat entschieden, dass eine Verjährungsregelung in AGB unwirksam ist, wenn sich ihr für einen durchschnittlichen Kunden nicht mit der gebotenen Klarheit entnehmen lässt, ob die Verjährung eines Nachbesserungsanspruchs dazu führen kann, dass ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Nachbesserungspflicht nach Ablauf eines Jahres oder erst nach zwei Jahren ab Ablieferung der Kaufsache nicht mehr geltend gemacht werden kann. Hierin ist ein Verstoß gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zu sehen.
Gebrauchtwagenhändler genießen in Deutschland nicht den besten Ruf. Die enorme Zahl von Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich zeigen jedenfalls, dass die Erwartungshaltung von Verkäufer und Käufer oftmals weit auseinandergeht. In diesem Fall hatte der BGH die Frage zu entscheiden, wann Arglist des Verkäufers gegeben und unter welchen Umständen ein Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Fristsetzung möglich ist.
Der gute Glauben ist so etwas wie das Superthema des BGB. Egal in welchem Zusammenhang: dass dieses Thema Gegenstand mindestens einer Examensklausur jeder Kampagne ist, kann schon fast garantiert werden. Wenn sich dieses rechtliche Superthema dann auch noch mit dem tatsächlichen Superthema des Gebrauchtwagenkaufs in der aktuellen Rechtsprechung findet, dann ist höchste Alarmbereitschaft angesagt. Die maßgebliche Entscheidung BGH, Urteil vom 1. 3. 2013 – V ZR 92/12, findet sich in ungekürzter Fassung zum Download bereit auf www.bundesgerichtshof.de. Die Entscheidung wird mit zusätzlichen Hinweisen besprochen von Soergel, Link, Löffler in der NJOZ 2013,1321.
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