3 Suchergebnisse



  • ZR
    Wichtige Rechtsprechung im Zivilrecht aus dem Jahr 2019

    Objektive und subjektive Klagehäufung

    Das Jahr 2019 ist nun vorbei und wir blicken zurück auf eine Reihe interessanter und sehr examensrelevanter Rechtsprechung. Nachfolgend findest Du eine Liste mit einigen sehr wichtigen Urteilen, die Dir sowohl in der mündlichen als auch der schriftlichen Prüfung begegnen könnten.

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  • ZR
    Grober Behandlungsfehler beim tierärztlichen Behandlungsvertrag

    Grober Behandlungsfehler beim tierärztlichen Behandlungsvertrag

    Der BGH beschäftigt sich in seinem Urteil vom 10.5.2016, VI ZR 247/15 – abrufbar unter www.Bundesgerichtshof.de – mit der Frage, ob bei der Behandlung eines Tieres durch einen Tierarzt ein grober Behandlungsfehler, der an sich geeignet ist einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, regelmäßig dazu führt, dass die Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und eingetretener Gesundheitsschädigung umgekehrt wird. Die hier zu erörternde Beweislastumkehr ist im Rahmen des Behandlungsvertrags gem. §§ 630a ff. (für die Behandlung von Menschen) kodifiziert. Im Kern geht es daher um die Frage, ob diese Grundsätze auf den tierärztlichen Behandlungsvertrags übertragbar sind.

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  • ZR
    Nacherfüllung bei ärztlichem Behandlungsfehler

    Der Vorrang der Nacherfüllung ist ein genauso klangvoller, wie nicht selbsterklärender Fachterminus, der in vielen Klausurlösungen zu lesen ist. Andere nennen denselben "Grundsatz": Recht zur zweiten Andienung! Meist wird allerdings versäumt zu schreiben, auf welchen gesetzlichen Regelungen dieser Grundsatz beruht, bzw. woraus und wie er abgeleitet wird. Das OLG Jena hat sich in einer neueren Entscheidung zur Nacherfüllungspflicht bei einem ärztlichen Behandlungsfehler geäußert und nebenbei ein Beispiel dafür geliefert, wie vermeintliche „Grundsätze“ im Gesetz „geerdet“ werden können und sollten. Siehe: OLG JenaUrt. v. 29. 5. 2012 − 4 U 549/11 in: NJW 2012,2357 mit guter Besprechung von Schwab in: JuS 2013, 256.

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