Das BVerfG hat in mehreren Eilverfahren Anträge abgelehnt, die darauf abzielten, die Sondersitzung des 20. Bundestags zur Lockerung der Schuldenbremse und dafür notwendigen GG-Änderung noch zu stoppen.
Das BVerfG hatte in den letzten Wochen den Corona-bedingten Beschränkungen von Grundrechten enge Grenzen auferlegt und dabei erneut die Grundrechte gestärkt und ihre Rolle im demokratischen Gemeinwesen betont. Am 1. Mai lehnten die Karlsruher Richter*innen dagegen drei Eilanträge gegen auf Corona-Schutzverordnungen gestützte Versammlungsverbote ab.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen