Mit dem Anfang April 2021 in Kraft getretenen Gesetz gegen Hass und Hetze wurden einige Normen im StGB geändert. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen mit den Gesetzesänderungen der Justiz die notwendigen Instrumente an die Hand gegeben werden, um gegen Hasskriminalität konsequenter vorgehen zu können (Pressemitteilung BMJV vom 18.Juni 2020) Die für die Prüfung wichtigsten Änderungen haben wir nachfolgend zusammengestellt.
Mit Wirkung zum dem 30.05.2017 wurde der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte neu geregelt. So wurde aus § 113 I StGB der tätliche Angriff herausgenommen und in einem neuen § 114 I StGB geregelt.
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