Zum ersten Mal hat sich ein Obergericht mit dem Verbot von „Spaziergängen“ beschäftigt (OVG Rheinland-Pfalz Koblenz, Beschl. v. 03.01.2022, Az. 7 B 10005/22.OVG). Die Entscheidung geht zurück auf eine Entscheidung des VG Neustadt an der Weinstraße: Das Verbot von „Spaziergängen“ könnte problematisch sein.
Nach teils gewaltsamen Protesten wird debattiert, wie das Reichstagsgebäude als Sitz des Bundestages besser geschützt werden kann. Teil der Überlegungen ist, eine sog. „Bannmeile“ einzuführen. Welche Regelungen gelten derzeit, was ist erlaubt oder verboten?
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen