Am Rande einer Bundestagsdebatte wurden Abgeordnete augenscheinlich von Besuchern bedrängt, gefilmt und beleidigt. Im Raum stehen u.a. strafrechtliche Vorwürfe gegen MdB. Deren Fraktion sieht sich nicht in der Verantwortung.
Strafrechtlich relevante Sachverhalte gelangen auf unterschiedlichen Wegen zur Kenntnis der Verfolgungsbehörden. Sobald die Verfolgungsbehörden Kenntnis erlangt haben, sind sie gem. § 152 II StPO (Legalitätsprinzip) verpflichtet. Häufig geschieht diese Kenntniserlangung durch eine Strafanzeige oder einen Strafantrag. Was ist nun der Unterschied?
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