In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen welche Anforderungen an das Handeln im fremden Namen gestellt werden und welche Ausnahmen in diesem Zusammenhang in Betracht kommen.
Schließt ein Partner im Rahmen einer nichtehelichen Gemeinschaft einen Vertrag so stellt sich bei fehlen der VSS der §§ 164ff. die Frage, ob ggf. § 1357 BGB weiterhelfen kann.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen