Das Bundeskabinett hat in einem Gesetzentwurf beschlossen, Kinderrechte explizit im Grundgesetz zu verankern. Damit soll die besondere Bedeutung von Kindern und ihren Rechten verdeutlicht, Rechte der Eltern aber nicht eingeschränkt werden. Das Kindeswohl wird in Zukunft „angemessen“ zu berücksichtigen sein.
Art. 11 GG gewährt die Freizügigkeit im Bundesgebiet. Worauf kann man sich dabei berufen, wo liegen die Schranken? Wie sieht es z.B. mit der Einrichtung von Quarantäne-Zonen aus, wie derzeit angedacht? Kann mir die Ein- oder Ausreise verweigert werden? Und wie steht das Grundrecht im Verhältnis zu EU-Regeln?
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