Im letzten Teil unserer Reihe zu § 315d StGB beschäftigen wir uns mit den Tathandlungen des § 315d Abs. 1 StGB, nämlich dem Ausrichten, Durchführen und Teilnehmen.
Mit dieser Frage hat sich der BGH in seinem Urteil vom 12.7.2018 (III ZR 183/17) beschäftigt.
Systematische Prüfung des Inhalts eines gemeinschaftlichen Testaments.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen