Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen eine 43jährige Juristin wegen gewerbsmäßigen Betrug und Urkundenfälschung erhoben. Die Täterin soll ihr Examenszeugnis mittels Photoshop verändert und sich bessere Noten gegeben haben, um so Anstellungen in Großkanzleien zu bekommen. Dies soll ein Anlass für uns sein, uns noch einmal mit dem Anstellungsbetrug (§ 263 StGB) zu befassen.
Es gibt Konstellationen in der Klausur, bei denen es fraglich ist, ob schon eine Vermögensverfügung angenommen werden kann, obgleich noch kein tatsächlicher Abfluss von Vermögenswerten erfolgt ist oder aber ob schon ein Schaden vorliegt obgleich die Gegenleistung noch nicht erbracht werden muss. Hier hilft die konkrete schadensgleiche Vermögensgefährdung weiter.
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