Das hochumstrittene Gesetz zur Legalisierung von Cannabis ist auf dem Weg – in 1. Lesung wurde der Gesetzentwurf beraten und an die Ausschüsse verwiesen. Bedenken gibt es von vielen Seiten. Mehr dazu hier
Bei einer wegen Verstoß gegen den Richtervorbehalt gem. § 105 StPO rechtswidrigen Durchsuchung ist es möglich, dass die dabei unmittelbar aufgefundenen Beweise aufgrund eines Verwertungsverbots nicht zur Grundlage eines Urteils gemacht werden dürfen. Aber was ist mit anderen Beweisen, z.B. der im Anschluss gemachten geständigen Einlassung des Beschuldigten? Gibt es hier eine "Fernwirkung"?
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