Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Die Änderungen sehen einerseits eine Ausweitung von Maßnahmen am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln oder Pflegeheimen vor. Auf der anderen Seite sollen besonders eingreifende Maßnahmen wie Schul- oder Geschäftsschließungen nicht mehr möglich sein.
Der deutschen Ratspräsidentschaft ist es gelungen, einen Kompromiss über den EU-Haushalt auszuhandeln. Der Rechtsstaatsmechanismus wird konkretisiert.
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