Der Bundestag hat mit großer Mehrheit beschlossen, für milliardenschwere Investitionen in die Bundeswehr das Grundgesetz zu ändern. Die Abgeordneten stimmten am Freitag dafür, einen neuen Absatz in Art. 87a GG aufzunehmen. So wird verankert, dass - an der Schuldenbremse vorbei - Kredite in Höhe von 100 Milliarden Euro aufgenommen werden dürfen.
Die Bundeswehr dient der Landesverteidigung. Zudem kann sie im Rahmen internationaler Einsätze mandatiert durch die Vereinten Nationen zur Friedenssicherung eingesetzt werden. Wie aber sieht es mit Aufgaben innerhalb Deutschlands aus? So wurde die Bundeswehr bei Fluten oder schweren Winterstürmen bereits eingesetzt – welche Regelungen gibt es? Darf die Bundeswehr polizeiliche Aufgaben erfüllen? Wie ist ihre Hilfe bei gesundheitlichen Katastrophenfällen, etwa Pandemien, geregelt?
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