Im vorliegenden Fall wollen wir uns mit der Frage beschäftigen, was unter dem sog. In-camera-Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO zu verstehen ist.
Der Bundestag beschließt Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung. Dies soll der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren dienen. Kritiker sehen aber den Amtsermittlungsgrundsatz und effektiven Rechtsschutz in Gefahr.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen