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1. Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen einer spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage
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Wenn und soweit in Ihrer Fallbearbeitung eine spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage (s.o. Rn. 68 ff.) einschlägig sein könnte, gehen Sie der Frage nach, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Ermächtigungsgrundlage vorliegen.