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e) Vertragshändler
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Definition
Definition: Vertragshändler
Vertragshändler ist, wer
• | ständig damit betraut ist, |
• | Produkte eines anderen |
• | im eigenen Namen und für eigene Rechnung abzusetzen oder deren Absatz in ähnlicher Weise wie ein Handelsvertreter oder Kommissionär zu fördern. |
Der Vertragshändler ist gesetzlich nicht geregelt. Typisch ist ein Dreipersonenverhältnis, wobei zwischen dem Vertragshändler und dem Geschäftsherrn regelmäßig ein Rahmenvertrag besteht, und zwischen dem Vertragshändler und seinem Kunden ein weiteres, davon unabhängiges Vertragsverhältnis.
Da der Vertragshändler keine gesetzliche Regelung gefunden hat, kann die Vertragshändlerkonstellation analog § 89b HGB behandelt werden, wenn der Vertragshändler in die Absatzorganisation des Geschäftsherrn eingebunden ist und damit Aufgaben und Pflichten im Wesentlichen wie der Handelsvertreter hat. Außerdem bedarf es wie bei jedem Analogieschluss einer vergleichbaren Interessenlage, hier insbesondere, dass der Vertragshändler vertraglich verpflichtet ist, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses dem Prinzipal den Kundenstamm zu überlassen und dass er ihm diesen auch tatsächlich überlässt.