Inhaltsverzeichnis

Grundrechte - Kommunikationsgrundrechte (Art. 5 Abs. 1 GG) - Überblick

ZU DEN KURSEN!

Grundrechte

Kommunikationsgrundrechte (Art. 5 Abs. 1 GG) - Überblick

Inhaltsverzeichnis

I. Überblick

314

Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet fünf eigenständige Grundrechte, die thematisch verwandt sind (Kommunikation) und deshalb auch Kommunikationsgrundrechte genannt werden: die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Var. 1 GG), die Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Var. 2 GG), die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG), die Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG) und die Filmfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 3 GG). Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist „eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“.

Vgl. BVerfGE 7, 198 – Lüth. Zusammen mit den anderen Kommunikationsgrundrechten aus Art. 5 Abs. 1 GG ist es für die freiheitlich-demokratische Grundordnung von grundlegender Bedeutung, denn die Kommunikationsgrundrechte ermöglichen erst eine ständige geistige Auseinandersetzung und sind daher Grundlage jeder Freiheit.Vgl. BVerfGE 7, 198 – Lüth. Die Informationsfreiheit ergänzt dabei die anderen vier Kommunikationsgrundrechte aus der „Empfängerperspektive“.Vgl. BVerfGE 90, 27 – Parabolantenne I.

315

Art. 5 Abs. 2 GG enthält drei Schranken für die Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 GG. Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG wird dogmatisch als „Schranken-Schranke“ eingeordnet. Er legt fest, dass auch die Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG keine (Vor-)Zensur erlauben.

316

Mit allen fünf Kommunikationsgrundrechten werden wir uns im Folgenden näher befassen. Aufbautechnisch unterscheiden sich die fünf Grundrechte in ihren Gewährleistungsinhalten, weshalb diese getrennt behandelt werden. Die Prüfungsstufen „Eingriff“ und „verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs“ sind dagegen im Wesentlichen gleich ausgestaltet, so dass sie zusammenhängend dargestellt werden können. Daraus ergibt sich folgendes Prüfungsschema:

Prüfungsschema

Hier klicken zum Ausklappen
Wie prüft man: Kommunikationsgrundrechte (Art. 5 Abs. 1 GG)

I.

Eröffnung des Schutzbereichs

 

 

1.

Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Var. 1 GG)

 

 

 

a)

Sachlicher Schutzbereich

 

 

 

 

aa)

Begriff der Meinung

 

 

 

 

 

 

Tatsachenäußerungen

Rn. 321

 

 

 

bb)

Gewährleistungsumfang

 

 

 

b)

Persönlicher Schutzbereich

 

 

2.

Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Var. 2 GG)

 

 

 

a)

Sachlicher Schutzbereich

 

 

 

 

aa)

Begriff der allgemein zugänglichen Quelle

 

 

 

 

bb)

Gewährleistungsumfang

 

 

 

b)

Persönlicher Schutzbereich

 

 

3.

Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)

 

 

 

a)

Sachlicher Schutzbereich

 

 

 

 

aa)

Begriff der Presse

 

 

 

 

bb)

Gewährleistungsumfang

 

 

 

b)

Persönlicher Schutzbereich

 

 

4.

Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)

 

 

 

a)

Sachlicher Schutzbereich

 

 

 

 

aa)

Begriff des Rundfunks

 

 

 

 

bb)

Begriff der Berichterstattung

 

 

 

b)

Persönlicher Schutzbereich

 

 

5.

Filmfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 3 GG)

 

 

 

a)

Sachlicher Schutzbereich

 

 

 

 

aa)

Begriff des Films

 

 

 

 

bb)

Begriff der Berichterstattung

 

 

 

b)

Persönlicher Schutzbereich

 

II.

Eingriff in den Schutzbereich

 

III.

Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs

 

 

1.

Beschränkbarkeit (Schranken)

 

 

 

a)

Schrankentrias des Art. 5 Abs. 2 GG

 

 

 

 

aa)

Allgemeine Gesetze

 

 

 

 

bb)

Gesetzliche Bestimmungen zum Schutze der Jugend

 

 

 

 

cc)

Recht der persönlichen Ehre

 

 

 

b)

Art. 17a Abs. 1 GG

 

 

2.

Schranken-Schranken

 

 

 

a)

Wechselwirkungslehre

 

 

 

b)

Zensurverbot gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG

 

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!