Inhaltsverzeichnis
A. Überblick
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Nachdem wir uns in den
Hinweis
Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch § 58 Abs. 1 S. 1 BauO NRW 2018!
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Im öffentlichen Baurecht nehmen die Behörden daher vor allem gefahrenabwehrrechtliche Aufgaben wahr.
§ 58 Abs. 2 S. 1 BauO NRW 2018 weist den Behörden die Aufgabe zu, bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der Nutzungsänderung sowie der Instandhaltung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 2 BauO NRW 2018 darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Die Behörden nehmen damit die Aufgaben der Bauüberwachung wahr. Die Bauüberwachung kann präventiv oder repressiv erfolgen. Präventive Bauüberwachung bedeutet, dass die Behörde in Wahrnehmung ihrer Aufgaben tätig wird, bevor sie einen Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften feststellt. Das typische Beispiel präventiver Bauüberwachung stellt die Baugenehmigung dar, mit der wir uns in diesem Teil des Skripts näher befassen werden. Repressive Bauüberwachung meint demgegenüber, dass die Behörde in Wahrnehmung ihrer Aufgaben tätig wird, nachdem sie einen Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften festgestellt hat. In diesem Falle räumt die Bauordnung NRW 2018 der Behörde die Befugnis ein, die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des baurechtswidrigen Zustands zu ergreifen. Die typischen bauordnungsrechtlichen Eingriffsmaßnahmen sind die Stilllegungsverfügung, die Nutzungsuntersagung und die Abrissverfügung (dazu näher Rn. 440 ff.).
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Das Bauordnungsrecht unterteilt sich in das sog. formelle Bauordnungsrecht und das sog. materielle Bauordnungsrecht. Das formelle Bauordnungsrecht befasst sich mit der Organisation, den Zuständigkeiten und den Befugnissen der Behörden sowie den Bauaufsichtsverfahren. Das materielle Bauordnungsrecht regelt die materiellen (inhaltlichen) Anforderungen an ein Vorhaben. Dazu gehören z.B. das Abstandsflächenrecht (§ 6 BauO NRW 2018), das Gestaltungsrecht wie etwa das Verunstaltungsverbot (§ 9 BauO NRW 2018), ferner die Stellplatzpflicht (§ 48 BauO NRW 2018) und die örtliche Bauvorschriften (§ 89 BauO NRW 2018).
Expertentipp
Einen ersten Überblick über die inhaltlichen Anforderungen an ein Bauvorhaben bietet Ihnen das Inhaltsverzeichnis der BauO NRW 2018 (Dritter Teil: Bauliche Anlagen)!