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Im Bereich des Rechtsschutzes bei baulichen Einzelvorhaben spielen die Verpflichtungsklage des Bauherrn auf Erteilung einer Baugenehmigung sowie die Anfechtungsklage eines Dritten (oder Nachbarn) gegen eine an den Bauherrn bereits erteilte Baugenehmigung die größte Rolle. Daneben wird bei einem Vorgehen eines Dritten gegen eine bereits erteilte Baugenehmigung auch der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes relevant.