Inhaltsverzeichnis

Baurecht Baden-Württemberg - c) Antragsberechtigung, § 47 Abs. 2 S. 1 und S. 2 VwGO

ZU DEN KURSEN!

Baurecht Baden-Württemberg

c) Antragsberechtigung, § 47 Abs. 2 S. 1 und S. 2 VwGO

Inhaltsverzeichnis

577

Nach § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO können natürliche Personen, juristische Personen und Behörden den Antrag auf Normenkontrolle stellen, so dass diese Antragsberechtigte sein können.

Expertentipp

Hier klicken zum Ausklappen

Achten Sie – nicht nur im vorliegenden Zusammenhang – auf eine exakte Terminologie:

Im Verfahren nach § 47 VwGO gibt es einen Antragssteller und keinen Kläger. Gleiches gilt auch für das vorläufige Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (ggf. i.V.m. § 80a) und das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 VwGO sowie bei der abstrakten Normenkontrolle nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG i.V.m. §§ 13 Nr. 6, 76 ff. BVerfGG. Daher darf in diesen Verfahren nie der Begriff der Klage verwendet werden. Es muss also Antragsbefugnis etc. lauten.

Auch bei einer Verfassungsbeschwerde gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i.V.m. §§ 13 Nr. 8, 90 ff BVerfGG gibt es keinen Kläger, sondern einen Beschwerdeführer, so dass Sie die Bezeichnung der Beschwerdefähigkeit und der Beschwerdebefugnis verwenden müssen

Hinweis

Hier klicken zum Ausklappen

Der Gesetzgeber hat im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO in Abkehr vom ansonsten geltenden Rechtsträgerprinzip das sog. Behördenprinzip festgelegt.

Dies ist jedoch nicht unstrittig, vgl. Kopp/Schenke VwGO § 47 Rn. 38.

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!