Inhaltsverzeichnis

Baurecht Baden-Württemberg - bb) Keine Möglichkeit der Herstellung rechtmäßiger Zustände auf andere Weise

ZU DEN KURSEN!

Baurecht Baden-Württemberg

bb) Keine Möglichkeit der Herstellung rechtmäßiger Zustände auf andere Weise

Inhaltsverzeichnis

535

Die weitere TatbestandsvoraussetzungSauter LBO § 65 Rn. 22; VGH Baden-Württemberg VBlBW 2004, 263. des § 65 LBO ist, dass nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können. Dies ist der Fall, wenn baurechtmäßige Zustände durch relativ mildere Mittel herbeigeführt werden können.

Expertentipp

Hier klicken zum Ausklappen

An dieser Stelle in der Klausur muss im Rahmen des Tatbestands (und nicht erst im Rahmen der Verhältnismäßigkeit!) geprüft werden, ob gegebene Gesetzesverstöße durch Befreiungen oder Ausnahmen nach z.B. nach § 31 BauGB bzw. § 56 LBO oder Abweichungen nach § 56 LBO geheilt werden können oder entsprechende Nebenbestimmungen ausreichen.

VGH Baden-Württemberg VBlBW 2004, 263.

Rechtmäßige Zustände können wie folgt relativ milder hergestellt werden:

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 818; VGH Baden-Württemberg VBlBW 2004, 263.

bei einem genehmigungsfähigen, d.h. materiell rechtmäßigen, Bau durch die nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung

durch eine (teilweise) Nutzungsuntersagung gemäß § 65 S. 2 LBO,

durch die Bewilligung einer Ausnahme oder Befreiung gemäß § 31 BauGB bzw. § 56 LBO oder

durch einen teilweisen statt eines vollständigen Abbruchs

durch entsprechende Nebenbestimmungen i.S.d. § 36 LVwVfG

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!