Inhaltsverzeichnis
221
Expertentipp
Die Frage, ob es durch die Einführung des § 2 Abs. 3 BauGB zu einem Paradigmenwechsel gekommen ist, wird auch gerne in mündlichen Prüfungen geprüft.
In § 214 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist ein Verstoß gegen § 2 Abs. 3 BauGB genannt. Der Gesetzgeber verfolgte (s.o. Rn. 140) das Ziel, die Ermittlung und die Bewertung planungsrelevanter Belange nicht mehr als materiell-rechtliche, sondern als verfahrensbezogene Pflichten auszugestalten.
Bt-Drucks. 15/2550, S. 63. Ob es durch die Einführung dieser Verfahrensgrundnorm zu einem ParadigmenwechselS. Martini/Finkenzeller JuS 2012, 126. kommen sollte ist umstritten.