Inhaltsverzeichnis

Baurecht Baden-Württemberg - cc) Offensichtlichkeit

ZU DEN KURSEN!

Baurecht Baden-Württemberg

cc) Offensichtlichkeit

Inhaltsverzeichnis

218

Das Bundesverwaltungsgericht

Vgl. BVerwGE 4, 33 und BVerwG BauR 2014, 440. hält eine einschränkende Auslegung des Merkmals der Offensichtlichkeit für geboten. Dies folgt daraus, dass das Abwägungsgebot in Art. 20 Abs. 3 GG verankert ist und das Gebot effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG auch in Bezug auf Bebauungspläne gilt.Vgl. Dürr Baurecht Baden-Württemberg Rn. 56. Daher existiert folgende einschränkende Definition:

Definition

Hier klicken zum Ausklappen
Definition: Offensichtlich

Offensichtlich ist ein Mangel, wenn er leicht erkennbar ist oder weil er sich aus Akten, Protokollen und der Entwurfs- oder Planbegründung ergibt.

Ebenso VGH Baden-Württemberg VBlBW 2012, 108.

Nicht offensichtlich ist ein Mangel, wenn er nicht positiv feststellbar ist, sondern sich nur aus dem Fehlen entsprechender Erwägungen im Gemeinderatsprotkoll ergeben könnte.

BVerwG NVwZ 1998, 956; VGH Baden-Württemberg VBlBW 2012, 108.

219

Erforderlich ist ein Mangel auf der äußeren Seite der Abwägung. Der Mangel muss auf objektiv erfassbaren konkreten Sachumständen beruhen, die positiv und klar auf einen Mangel hindeuten. Ein Mangel auf der inneren Seite der Abwägung hingegen genügt nicht. Mit dem Merkmal der Offensichtlichkeit soll vermieden werden, dass Beweis über die subjektiven Vorstellungen des Gemeinderats oder seiner Mitglieder erhoben wird.

BVerwGE 64, 33. Ein derartiger Mangel ist gegeben, wenn er in den Planungsmotiven oder Planungsvorstellungen der einzelnen Gemeinderatsmitglieder begründet ist. Dies ist z.B. bei fehlenden oder irrigen Vorstellungen über die Planung der Fall.

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!