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Der Baunutzungsverordnung (BauNVO) kommt im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bauleitplänen eine besondere Bedeutung zu, denn durch sie werden die Regelungsmöglichkeiten in Bezug auf Bauleitpläne konkretisiert und ergänzt:
Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 175.Hinweis
Die Baunutzungsverordnung ist aufgrund der Ermächtigung des § 9a BauGB erlassen worden.