Inhaltsverzeichnis
b) Kein Ausschluss der ordentlichen Kündigung
299
Die ordentliche Kündigung kann durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder den Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein. Auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist eine ordentliche Kündigung in der Regel nicht möglich, § 15 TzBfG. Die Parteien können jedoch Entsprechendes vereinbaren, § 15 Abs. 3 TzBfG.
Hinweis
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist nicht abdingbar!