Inhaltsverzeichnis
I. Bedeutung
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Wird der Prozess durch Anerkenntnis, Verzicht, Prozessvergleich, Erledigung oder Rücknahme der Klage beendet, müssen sich Gericht und Parteien nicht mit dem Thema „Beweisrecht“ auseinandersetzen. Dies gilt grundsätzlich auch für die Studierenden. Denn regelmäßig wird im Studium ein feststehender Sachverhalt vorgegeben. Die Lösung von Rechtsfragen steht im Vordergrund („wer will was von wem woraus“). Ganz anders sieht es in der gerichtlichen Praxis aus. Hier geht es häufig darum, zunächst einmal den tatsächlichen Sachverhalt festzustellen. Erst dann kann über das materielle Recht entschieden werden. Nicht selten wird die „Sachverhaltsfindungs-Arbeit“ des Gerichts dadurch erschwert, dass die Parteien widersprüchliche Tatsachen behaupten oder die „Kunst des Weglassens“ beherrschen. Hier hilft das Beweisrecht. Es dient dazu, den dem Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt verbindlich festzulegen. Da es im ersten Staatsexamen hauptsächlich um die Lösung von Rechtsfragen geht, sollen im Folgenden lediglich die Grundbegriffe des Beweisrechts erläutert werden.