Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsprozessrecht - Postulationsfähigkeit im Verwaltungsprozess

ZU DEN KURSEN!

Verwaltungsprozessrecht

Postulationsfähigkeit im Verwaltungsprozess

Inhaltsverzeichnis

VII. Postulationsfähigkeit

247

Die Befugnis, den Rechtsstreit selbst – und nicht durch einen Prozessvertreter (Bevollmächtigten) – führen, d.h. Prozesshandlungen vornehmen zu können (z.B. Stellen von Anträgen), steht vor dem VG den Beteiligten zu („Selbstvertretungsrecht“

Kopp/Schenke VwGO § 67 Rn. 5.), § 67 Abs. 1 VwGO.Zum gesamten Folgenden siehe Ehlers in: ders./Schoch, Rechtsschutz im Öffentlichen Recht § 21 Rn. 155; Gersdorf Verwaltungsprozessrecht Rn. 48; Hufen Verwaltungsprozessrecht § 12 Rn. 27; Kopp/Schenke VwGO § 62 Rn. 28; Mann/Wahrendorf Verwaltungsprozessrecht § 11 Rn. 2, 4; Schenke Verwaltungsprozessrecht Rn. 483 f.; Schmitt Glaeser/Horn Verwaltungsprozessrecht Rn. 102 ff.; Würtenberger/Heckmann Verwaltungsprozessrecht Rn. 219 f. Die Beteiligten „können“ sich vor dem VG namentlich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 67 Abs. 2 S. 1 VwGO), sie „müssen“ es aber nicht. Anders hingegen vor dem OVG und dem BVerwG. Dort „müssen“ sich die Beteiligten (Rn. 225 ff.) jeweils grundsätzlich (Ausnahme: PKH-Verfahren) durch ProzessbevollmächtigteZum hiervon zu unterscheidenden Beistand, der die Beteiligten lediglich unterstützt, aber keine Vertretungsbefugnis hat, siehe § 67 Abs. 7 VwGO. vertreten lassen, § 67 Abs. 4 S. 1 VwGO (Anwalts- bzw. Vertretungszwang).

Hinweis

Hier klicken zum Ausklappen

„Grundsätzlich ist jeder Prozessfähige im Verwaltungsprozess auch postulationsfähig.“

Hufen Verwaltungsprozessrecht § 12 Rn. 27. Vgl. auch Gersdorf Verwaltungsprozessrecht Rn. 48.

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!