Strafrecht Allgemeiner Teil 2 - Deliktsspezifische Merkmale beim Mittäter

ZU DEN KURSEN!

Strafrecht Allgemeiner Teil 2

Deliktsspezifische Merkmale beim Mittäter

II. Deliktsspezifische Merkmale beim Mittäter

107

Wie bereits ausgeführt, verlangt der tatbestandsbezogene Täterbegriff, dass der Mittäter sowohl bei den echten Sonderdelikten als auch bei den Pflichtdelikten die Anforderungen erfüllen muss, die der Tatbestand dem Täter stellt. Bei den eigenhändigen Delikten wiederum ist Mittäterschaft nur möglich, wenn beide Täter die Tathandlung vorgenommen haben, so dass § 25 Abs. 2 hier nur klarstellende Funktion hat.

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

Polizistin P verprügelt während der Dienstzeit auf der Wache den X, den sie wegen Diebstahls festgenommen hat. Festgehalten wird X von B, einem Bekannten der P, der sie zufällig auf der Wache besucht. Dieser Bekannte B ist selbst nicht Polizist.

Hier hat sich P der Körperverletzung im Amt gem. §§ 340, 223 strafbar gemacht. B kann sich jedoch nur der einfachen, mittäterschaftlich begangenen Körperverletzung gem. §§ 223, 25 Abs. 2 strafbar gemacht haben, da er selbst nicht Amtsträger ist.

Daneben müssen Sie für jeden Mittäter einzeln prüfen, ob auch in seiner Person die sonstigen deliktsspezifischen Merkmale verwirklicht sind.

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

A steht an der Straßenecke Schmiere, während B in der Villa des Nachbarn X das Tafelsilber wegnehmen soll. Aufgrund der Aufregung vertut sich B jedoch und steigt irrtümlich in das Haus des A ein. Das Tafelsilber stellt für B eine fremde bewegliche Sache dar, die dieser auch weggenommen hat. Für A allerdings kommt nur ein versuchter mittäterschaftlicher Wohnungseinbruchsdiebstahl in Betracht, da es sich bei dem Tatobjekt um seine eigene Sache handelt.

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!