Inhaltsverzeichnis
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Das Erkenntnisverfahren besteht, wie Sie inzwischen wissen, aus drei Teilen, nämlich dem Ermittlungsverfahren, dem Zwischenverfahren und dem Hauptverfahren. Wir werden uns nachfolgend die einzelnen Teile etwas genauer ansehen.
Eine gute zusammenfassende Übersicht zum Erkenntnisverfahren finden Sie auch bei Steffens Vom Anfangsverdacht bis zur Hauptverhandlung AL (Ad Legendum) 2012, 140 und 218.