Inhaltsverzeichnis
3. Ansprüche auf Zustimmung
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Der Mieter von Wohnräumen kann vom Vermieter die Zustimmung zu bestimmten Verwendungen der Mietsache verlangen, wenn er an der Verwendung ein besonderes Interesse hat. (z.B. Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung nach § 553, Zustimmung zur Schaffung einer behindertengerechten Nutzung -„Barrierefreiheit“- nach § 554).